Garantie bei EU Neuwagen
Wer im Ausland sein Fahrzeug kauft sollte unbedingt darauf achten, dass der Fahrzeughändler das Datum der Auslieferung in das Serviceheft einträgt, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung zu laufen.
Bei EU Fahrzeugen die als Lagerfahrzeuge bei deutschen Autohändlern erworben werden sollte man auf jeden Fall vor dem Kauf einen Blick in das Serviceheft werfen. Da deutsche Autohändler sich keine EU Neuwagen zum Wiederverkauf kaufen dürfen beginnt das Gewährleistungsdatum mit Tag der Auslieferung an den deutschen Händler. Im Regelfall macht der ausländische Verkäufer vorher eine Tageszulassung, denn er darf den Neuwagen auch nicht Wiederverkäufer veräußern – einen Gebrauchtwagen aber schon.
Ab diesen Tag beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen, so dass bei älteren Lagerfahrzeugen diese schon um einige Zeit verkürzt sein kann. Unter Umständen sollte man bei Abschluss des Kaufvertrages eine Garantieverlängerung/ Neuwagenanschlussgarantie abschließen, um optimal abgesichert zu sein. Das die EU Fahrzeuge im Ausland eine Tageszulassung bekommen ist nicht weiter tragisch, da in Deutschland neue Papiere ausgestellt werden. Der verkaufende Händler sollte es einem aber mitteilen.
Oftmals wird das Auslieferungsdatum nicht vom ausländischen Händler in das Serviceheft eingetragen und der deutsche Verkäufer trägt aus Unwissenheit das Datum der deutschen Zulassung ein. Das kann bei späteren Gewährleistungsansprüchen zu Problemen führen, denn die Daten sind nicht korrekt.