Allgemeine Infos zur Autoversicherung
Wer in der BRD ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, der muss den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen können.
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und wird bei Zulassung des Fahrzeuges durch eine Versicherungsbestätigung belegt. Ohne diese Bestätigung erfolgt keine Zulassung. Diese Haftpflicht kommt für alle Schäden auf, die der Fahrzeughalter verschuldet, außer bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich durch die Einstufung in eine Regionalklasse, der Typklasse des Autos und der Berücksichtigung des persönlichen Schadenfreiheitsrabattes. Im Regelfall ist die Zulassung in ländlichen Gegenden preiswerter als in der Stadt, da hier die meisten Unfälle passieren.
Die Schadensfreiheitsklassen werden durch die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre ermittelt. Die Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei Unfallgegnern ab. Die Deckungssumme beträgt in der Regel, 50Mio, 100Mio oder unbegrenzte Deckung.
Da die Haftpflicht nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt kann man sich hier freiwillig versichern. Zum einen durch die Teilkaskoversicherung die zum Beispiel bei Einbruch, Diebstahl, Wildschäden und Glasbruch aufkommt, zum anderen durch eine Vollkaskoversicherung, die zusätzlich zur Teilkasko noch für Schäden durch Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle aufkommt. Die Vollkaskoversicherung wird meistens nur bei neueren Fahrzeugen abgeschlossen, was aufgrund eines veralteten Denkens und teilweise falscher Beratung durch Versicherungsberater leider immer noch der Fall ist.